Elternvertretung
Während des ersten Elternabends im neuen Kindertagesstättenjahr wird der Elternrat gewählt. Ein Elternvertreter je Gruppe und dessen
Stellvertreter bilden den Elternrat.
Die Elternvertreter nehmen an den Sitzungen des Pädagogischen Beirates teil. Der Pädagogische Beirat setzt sich aus Vertretern des Kindertagesstättenteams,
ein/eine Vertreter/in des Kirchenvorstandes, ein/eine Vertreter/in des Pfarrgemeinderates sowie der Leiterin der Kindertagesstätte zusammen.
Gesetzliche Grundlage bildet das Niedersächsische Kindertagesstättengesetz und das Statut der Kath. Kirchengemeinde St. Antonius.