Gesetzliche Grundlage

Unsere Kindertagesstätte steht wie jede andere Tageseinrichtung für Kinder unter staatlicher Aufsicht. Hier ist unter anderem der Auftrag der Kindertagesstätte, die pädagogische Arbeit, die Elternvertretung und die Regelung der Elternbeiträge verankert. Gültigkeit findet hier das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in seiner aktuellen Fassung und das Niedersächsische Kindertagesstättengesetz (KiTaG) vom 07. Februar 2003. Grundlagen zum Bildungsauftrag werden im Orientierungsplan zur Bildung und Erziehung des Niedersächsischen Kultusministeriums konkretisiert.